Entsorgung von Elektro-Altgeräten


Die richtige Entsorgung von elektronischen Geräten und Batterien ist für LR ein wichtiges Thema. Daher möchten wir Dir folgende Hinweise geben:

1. Elektro- und Elektronikgeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern sind getrennt vom unsortierten Hausmüll zu entsorgen. Bitte entsorge daher elektronische Altgeräte über die lokalen Sammelstellen für Elektroschrott.

2. Auch alte Batterien und Akkumulatoren gehören nicht in den Hausmüll. Bitte entferne vor einer Entsorgung deines Altgerätes die Batterien und Akkumulatoren, sofern du diese zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnehmen kannst. Beim Zeitgard Pro Cosmetic Device ist beispielsweise ein Entfernen der Batterie vor der Entsorgung für den Verbraucher nicht möglich.

3. Altgeräte privater Nutzer können bei Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgegeben werden.

Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.

Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.

Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird.

Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter).

Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart. LR Health & Beauty Systems ist zudem Mitglied im Rücknahmesystem von „take-e-back“
( https://www.take-e-back.de/). Dort werden Dir weitere Sammelstellen in Deiner Umgebung angezeigt. Auch bei diesen Sammelstellen kannst Du Deine Altgeräte kostenlos abgeben.

4. Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, wie Computer und Smartphones. Bitte beachten in Deinem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

5. Auf Elektro- und Elektronikgeräten wirst du regelmäßig das abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne finden.

Dieses weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

LR ist zudem bei der „Stiftung Elektro-Altgeräte Register“ (EAR) mit der Reg.-Nr. DE 47983902 (WEEE-Nummer) registriert. Die„ Stiftung Elektro-Altgeräte Register“ ist die gemeinsame Stelle der Hersteller im Sinne des ElektroG. Informationen zu den erreichten Sammel- und Verwertungsquoten (§ 18 ElektroG) findest du hier: https://www.take-e-way.de/leistungen/berichts-und-informationspflichten/.